Outdoor-Regelungen in der Schweiz

Gültige Regelungen:

  • Jagen und Fischen sind verboten (sofern man nicht im Besitz eines Jagdscheins und/oder eines Fischereipatentes ist).
  • Fallenstellen ist grundlegend verboten.
  • Wildes Zelten ist kantonal geregelt und in Naturschutz- und Wildschutzgebieten nicht erlaubt.
  • Feuer sollte möglichst immer an öffentlichen Feuerstellen entfacht werden (Feuerschäden sind zu vermeiden, Feuerverbote müssen beachtet werden).
  • Abfall muss wieder restlos mitgenommen werden.
  • Für den Abwasch ist – sofern überhaupt nötig – biologisch abbaubares Spülmittel zu verwenden. Das Spülmittel darf nicht ins Gewässer gelangen.
  • Die Dämmerung gehört den Tieren. Lärm ist – vor allem in dieser Zeit – zu vermeiden.
  • Exkremente sowie verwendetes biologisch abbaubares Toilettenpapier sind zu vergraben.