Gültige Regelungen:
- Jagen und Fischen sind verboten (sofern man nicht im Besitz eines Jagdscheins und/oder eines Fischereipatentes ist).
- Fallenstellen ist grundlegend verboten.
- Wildes Zelten ist kantonal geregelt und in Naturschutz- und Wildschutzgebieten nicht erlaubt.
- Feuer sollte möglichst immer an öffentlichen Feuerstellen entfacht werden (Feuerschäden sind zu vermeiden, Feuerverbote müssen beachtet werden).
- Abfall muss wieder restlos mitgenommen werden.
- Für den Abwasch ist – sofern überhaupt nötig – biologisch abbaubares Spülmittel zu verwenden. Das Spülmittel darf nicht ins Gewässer gelangen.
- Die Dämmerung gehört den Tieren. Lärm ist – vor allem in dieser Zeit – zu vermeiden.
- Exkremente sowie verwendetes biologisch abbaubares Toilettenpapier sind zu vergraben.